VA ABGELEHNT! Cannabis entkriminalisiert 01.04.2024

FAQ

Frequently Asked Questions

Falls du noch Fragen hast, schau dir unsere FAQs an.

Ausschnitt der Satzung des „thesocialclub. Düsseldorf e.V.“
Satzung in der Fassung vom 01.10.2023
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr(1) Der Verein führt den Namen "thesocialclub. Düsseldorf".(2) Er hat seinen Sitz in Düsseldorf und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.V."
§ 2 Zwecke des VereinsDer Verein verfolgt:
(1) AnbauDer „thesocialclub. Düsseldorf“ setzt sich für die Einführung regulierter Strukturen zum Umgang und Konsum von Cannabis ein. Insbesondere streben wir die Legalisierung des Eigenanbaus, sowohl individuell als auch gemeinschaftlich, an, sobald gesetzeskonforme Möglichkeiten geschaffen wurden. Unser Ziel ist es, den legalen Betrieb eines gemeinschaftlichen Eigenbedarfanbaus von Cannabis unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu ermöglichen und unseren Mitgliedern so den Zugang zu einer breiten Sortenvielfalt an Cannabis zu bieten. Ein gewinnbringender Verkauf von Cannabis soll dabei nicht beabsichtigt werden. Kosten des Eigenanbaus können jedoch, nach Beschluss der Mitgliederversammlung, mindestens anteilig auf die Mitglieder umgelegt werden, um die finanzielle Existenz des Vereins zu sichern. Obwohl es zum Zeitpunkt der Vereinsgründung illegal ist, Cannabis zu produzieren und weiterzugeben, arbeiten wir aktiv im Rahmen unserer Möglichkeiten für eine Legalisierung von Cannabis mit demZiel der Möglichkeit des Eigenanbaus und der vereinsrechtlichen Organisation.
(2) Öffentlichkeitsarbeit und PolitikberatungDer Verein setzt sich entschieden für eine Beendigung der Cannabisprohibition ein und strebt die Schaffung eines regulierten Marktes an, welcher eine Neuausrichtung der geltenden Gesetze erfordert. Dabei sollen auch der individuelle und gemeinschaftliche Eigenanbau von Cannabis ermöglicht und reguliert werden. Mit dem Ziel, diese Veränderungen in der Gesetzgebung voranzutreiben, betreibt der Verein gezielte Öffentlichkeitsarbeit und steht der Politik als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Der „thesocialclub. Düsseldorf“ ist eine überparteiliche Organisation, die engagiert daran arbeitet, alle politischen Parteien von den Zielen und Forderungen des Vereins zu überzeugen.
(3) Aufklärung, Jugendschutz und PräventionDer „thesocialclub. Düsseldorf“ hat sich zum Ziel gesetzt, den Jugendschutz, die Prävention und den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Dazu bedarf es einer wissenschaftlich fundierten und ideologiefreien Aufklärungsarbeit. Der Verein ist sich bewusst, dass der Konsum von Cannabis für Kinder und Jugendliche mit Gefahren verbunden ist und möchte daher gezielt Risikogruppen ansprechen. Hierfür wird ein Jugendschutzbeauftragter ernannt. Zusätzlich bietet der Verein Beratung für Patienten an, die eine ärztliche Verschreibung für den Einsatz von Cannabis haben.
(4) Soziales ErlebnisDer Verein legt Wert auf ein lebendiges Vereinsleben, bei dem auch der Aspekt von Spaß, Vergnügen und Geselligkeit berücksichtigt wird. Deshalb plant der Verein auch Clubveranstaltungen, die der Kontaktpflege und dem Zusammenhalt der Gemeinschaft dienen sollen, unabhängig von den zuvor genannten Zielen.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder können alle juristischen oder natürlichen Personen werden, die das 21. Lebensjahr beendet haben und den Wohnsitz in Deutschland haben, welche die Ziele des Vereins unterstützen.(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten, Beitragsrückstände von mindestens drei Monaten oder objektiv feststellbare Inaktivität sein. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig.
§ 4  Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Anmeldegebühr und Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung. Ebenfalls können einmalige Umlagen erhoben werden.(2) Mitglieder haben das Recht, sich für Vereinsaktivitäten zu Arbeits- oder Interessensgemeinschaften zusammen zu schließen.
§ 5 Mittelverwendung
(1) Der Verein ist auf Eigenwirtschaftlichkeit ausgerichtet und verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht.

Kann ich jetzt schon Cannabis bei euch kaufen?

Nein, derzeit dürfen wir weder Cannabis herstellen noch an unsere Mitglieder abgeben. Wir arbeiten akutell aktiv daran, unsere Produktionsflächen vorzubereiten, um sofort nach der Entkriminalisierung als Verein mit dem Anbau beginnen zu können.

Wie lange habe ich Zeit, mich nach der Anmeldung zu verifizieren?

Der Beleg über die Zahlung/en gilt als schriftlicher Antrag und besitzt eine unbegrenzte Laufzeit bis zur ersten Abgabe unseres selbst hergestellten Cannabis.

Was kostet die Mitgliedschaft bei euch?

Die Mitgliedschaft kostet 50 € im Monat. Dieser Betrag deckt die laufenden Kosten des Projekts. Zusätzlich fällt eine einmalige Anmeldegebühr von 200 € an, die zur Finanzierung der zukünftigen Produktionsflächen und zur Anschaffung von Equipment dient.

Wie kommt ihr auf eine Anmeldegebühr von 200 €?

Nach unserer Kalkulation wird unser Projekt mindestens 300.000 € kosten. Die Anmeldegebühr soll dazu beitragen, die Kosten für den zukünftigen Ausbau zu decken.

Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?

Wir akzeptieren derzeit Zahlungen über PayPal sowie per Banküberweisung.

Wie kommt ihr auf einen monatlichen Beitrag von 50 €?

Der monatliche Beitrag setzt sich aus 30 € Stromkosten pro Mitglied und den Ausgaben für Miete, Dünger, Substrate, CO2 und mehr zusammen.

Wann darf ich Cannabis bei euch abholen?

Sobald Cannabis entkriminalisiert wird und wir einen Antrag auf die Herstellung von Cannabis als Verein stellen dürfen und dieser genehmigt wurde.

Welche Sorten wollt ihr anbieten?

Unsere Genetik Sammlung umfasst derzeit etwa 100 verschiedene Phänotypen. Unsere Auswahl basiert auf Geschmack und Aroma, wobei wir uns an den Standards des amerikanischen Marktes orientieren.

Was wird ein Gramm Cannabis bei euch kosten?

Wir gehen davon aus, dass wir in Deutschland erstklassiges Cannabis für etwa 8 € pro Gramm anbieten können. Bitte beachtet, dass dies eine Schätzung ist, da wir noch Kosten wie Sicherheitsdienste in unseren Preis einbeziehen müssen.

Darf ich bei euch im Verein Cannabis rauchen?

Nein, die aktuelle Gesetzeslage verbietet den Konsum von Cannabis in Anbauvereinen. Obwohl wir gegen dieses Verbot sind, müssen wir es leider umsetzen. Wir planen jedoch separate Konsum- und Aufenthaltsräume. Aktuell ist der Konsum von nicht alkoholischen Getränken und kleinen Speisen gestattet.

Warum kann man erst ab 21 Jahren Mitglied werden?

Dies liegt an den aktuellen Gesetzesvorschriften, die vorsehen, dass 18-21-Jährige nur bestimmte Cannabissorten mit speziellen THC-Grenzwerten konsumieren dürfen, und wir keine Einschränkungen vornehmen möchten.

Wo finde ich eure Satzung?

Unsere Satzung ist aus Datenschutzgründen derzeit nicht vollständig online einsehbar. Die wichtigsten Informationen aus unserer Satzung findest du über unserem FAQ. Mitglieder können sie jederzeit vor Ort bei uns einsehen. Wenn du kein Mitglied bist, kannst du gerne über unser Kontaktformular einen Termin vereinbaren, um die Satzung vorab bei uns einzusehen.

Was ist ein Umami Terp Tester?

Ein Umami Terp Tester ist ein exklusiver Kreis von Personen, die die Möglichkeit haben, einzigartige Genetiken zu testen, die noch nicht auf dem amerikanischen Markt erhältlich sind. Unser Verein hat das Privileg, einen dieser Plätze zu besetzen.

Verkauft ihr auch Stecklinge und Samen?

Ja, sobald die Gesetzeslage dies erlaubt, werden wir auch Stecklinge unserer exklusiven Phenotypen und Saatgut von renommierten Herstellern zum Verkauf anbieten.

Wie viel Gramm darf ich bei euch nach der Entkriminalisierung kaufen?

Aktuell ist geplant, dass jedes Mitglied unseres eingetragenen Vereins nach Erhalt der Anbaulizenz und Abschluss unseres ersten Anbauprojekts monatlich zweimal 25 Gramm abholen kann. Bitte beachtet, dass dies der derzeitige Stand ist und sich je nach Gesetzeslage ändern kann.

Was ist ein Unterstützer?

Ein Unterstützer ist eine Person oder juristische Person, die unseren Verein durch freiwillige Spenden unterstützt.

Müssen die Unterstützer nach der Entkriminalisierung eine Anmeldegebühr zahlen?

Ja, wenn ein Unterstützer sich entscheidet, dem Verein beizutreten, muss trotzdem die Anmeldegebühr von 200 € entrichtet werden. Der monatliche Beitrag steigt dann automatisch auf 50 €, wie bei allen anderen Mitgliedern.

Werden meine Daten an Behörden oder sonstige Institutionen weitergegeben?

Nein, wir legen großen Wert auf Datenschutz und würden niemals deine Daten ohne richterlichen Beschluss an Dritte weitergeben. Nach jahrelanger Kriminalisierung von Cannabis-Konsumenten sind uns die Sensibilität und der Schutz deiner Daten in dieser Angelegenheit bestens bekannt.

Ist euer Verein gemeinnützig?

Nein, derzeit sehen wir keine dauerhafte Möglichkeit, unseren Anbauverein als gemeinnützig anzuerkennen.

Ist euer Verein gewinnorientiert?

Nein, unser Verein ist nicht gewinnorientiert. Unser Ziel ist es, unser Projekt auf eine stabile Zukunft vorzubereiten. Wir haben die Struktur unseres Anbauvereins so gestaltet, dass wir nicht auf Verkäufe angewiesen sind und ein stabiles Fundament haben.

Kann ich meine Spenden von euch von den Steuern absetzen?

Nein, da wir kein gemeinnütziger Verein sind, ist dies leider nicht möglich.

Dürft Ihr nach der Entkriminalisierung das Cannabis per Post verschicken?

Nein, Mitglieder müssen das Cannabis persönlich vor Ort abholen. Nach aktueller Gesetzesplanung ist ein Versandhandel nicht gestattet.

Muss ich 50g im Monat kaufen, sobald ich Mitglied bei Thesocialclub. Düsseldorf e.V. bin?

Nein, selbst wenn wir Cannabis herstellen und abgeben dürfen und du Mitglied bei uns bist, bist du nicht verpflichtet, monatlich 50g bei uns abzuholen. Unser monatlicher Beitrag deckt lediglich die laufenden Kosten ab.

Veranstaltet Thesocialclub. Düsseldorf e.V. Vereinstreffen?

Ja, unser Verein hält mindestens viermal im Jahr eine Mitgliedsversammlung ab, und wir planen auch zukünftige 420-Veranstaltungen.

Was ist ein Tissue-Labor?

Ein Tissue-Labor ist ein spezieller Raum in unserem Gebäude, der für die Kultivierung und Aufbewahrung von Pflanzenmaterial aus kleinsten Bestandteilen genutzt wird. Dieser Prozess ermöglicht es uns, Genetiken sauber zu halten und neue Mutterpflanzen aus bestehenden Genetiken anzuzüchten.

Habt ihr mehrere Abgabestellen?

Derzeit ist nur eine Abgabestelle in Düsseldorf geplant. Sollten jedoch in Zukunft Gesetzesänderungen vorgenommen werden, die die Eröffnung weiterer Abgabestellen ermöglichen und die Abstandsregelungen angepasst werden, planen wir auch die Einrichtung mehrerer Abgabestellen in Düsseldorf.

Wann könnte die Gesetzesänderung in Kraft treten?

Das Gesetz wurde am 23.02.2024 umgesetzt, mit einer geplanten Umsetzung zum 1. April 2024. Die Antragsstellung für eine Lizenz ist für den 1. Juli 2024 vorgesehen, und da die Vergabe maximal 3 Monate dauert, erwarten wir, spätestens am 1. Oktober 2024 unsere Lizenz zu erhalten.

Ist eure Anbaufläche von den Abgaberäumen getrennt?

Aufgrund der hohen Immobilienpreise haben wir uns entschieden, dass unsere Anbauflächen im Randgebiet von Düsseldorf liegen werden, während unsere erste Abgabestelle zentral in Düsseldorf eingerichtet wird.